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Impressum 

GN Hearing GmbH
An der Kleimannbrücke 75
D - 48157 Münster
Tel.: 02 51 / 2 03 96-0
Fax: 02 51 / 2 03 96-250
www: www.gnresound.de
eMail: info@gnresound.de


Geschäftsführung: Dr. Inge Bliestle
V.i.S.d. MDStV: Marketing - GN Hearing GmbH, Münster
Registergericht: Münster
Registernummer: HRB4352
USt.ID.: DE811764021

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

Die GN Hearing GmbH ist bemüht, ihr Webangebot stets aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen.

Die GN Hearing GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen, es sei denn die Fehler wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig aufgenommen. Dies bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller oder ideeller Art Dritter, die durch die Nutzung dieses Webangebotes verursacht wurden.

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Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit der Eingabe von persönlichen Daten (E-Mailadresse, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt diese freiwillig. Die GN Hearing GmbH erklärt ausdrücklich, dass sie diese Daten nicht an Dritte weitergibt.

Der Nutzung von auf diesem Internetangebot veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Rechtswirksamkeit

Dieser Haftungsausschluss ist Teil des Internetangebotes der GN Hearing GmbH. Sofern einzelne Formulierungen oder Teile dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht mehr oder nicht mehr vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser Erklärung davon unberührt.



Allgemeine Geschäftsbedingungen der GN Hearing GmbH


§1 Geltung der Bedingungen

1.Die Lieferungen und Leistungen der GN Hearing GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Diese gelten somit auch für alle künftigen Lieferungen in laufender Geschäftsbeziehung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2.Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

§2 Vertriebsbindung

Die GN Hearing GmbH verpflichtet sich, nur zugelassene Vertragshändler mit ihren Produkten zu beliefern. Die Vertragshändler verpflichten sich, die GN Hearing GmbH-Produkte nur vom Hersteller zu beziehen. Verstößt der Vertragshändler dagegen, so kann die GN Hearing GmbH den Vertrag fristlos kündigen; das Recht zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§3 Angebot und Vertragsschluss

1.Aufträge von Vertragsunternehmen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der GN Hearing GmbH. Lehnt diese nicht binnen zwei Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab oder führt sie die Lieferung aus, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2.Mündliche Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen haben ohne schriftliche Bestätigung der GN Hearing GmbH keine Gültigkeit.
3.An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die GN Hearing GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftliche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind; zu ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Vertragshändler unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§4 Preise

1.Maßgebend sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreise der GN Hearing GmbH zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.Die GN Hearing GmbH behält sich das Recht vor, den Preis entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages von der GN Hearing GmbH nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Die GN Hearing GmbH weist auf Verlangen des Vertragshändlers die Kostenerhöhungen nach. Übersteigen die neuen Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Vertragshändler berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§5 Liefer- und Leistungszeit / Leistungsort

1.Angegebene Liefertermine und -fristen binden die GN Hearing GmbH nur dann, wenn sie schriftlich zugesichert sind.
2.Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die der GN Hearing GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen  insbesondere bei Streik, Aussperrung, Blockade, behördlicher Anordnung, ausbleibender Selbstbelieferung, Betriebsstörung, u.a. auch wenn sie bei Lieferanten der GN Hearing GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die GN Hearing GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Fristen und Termine werden für die Dauer der Behinderung angemessen verlängert. Jede der Parteien hat nach Ablauf von zwei Monaten nach fruchtloser Setzung einer angemessenen Nachfrist das Recht vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3.Werden verbindlich vereinbarte Liefertermine im übrigen überschritten, so hat der Vertragshändler das Recht, eine Nachfrist unter Ablehnungsandrohung mit angemessener Dauer zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Vertragshändler berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.Leistungsort ist in jedem Fall der Sitz der GN Hearing GmbH.
5.Ausgelieferte Waren sind, selbst wenn sie geringfügige Mängel aufweisen, die den Gebrauch nicht beeinträchtigen, vom Vertragshändler abzunehmen. Dies ist eine Hauptpflicht. Die GN Hearing GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.

§6 Versand und Gefahrenübertragung

1.Die GN Hearing GmbH versendet auf Rechnung und Gefahr des Vertragshändlers ab Lager oder Auslieferungsstelle in Münster.
2.Die Gefahr der Beschädigung der Ware und/oder des zufälligen Untergangs gehen mit Abgang aus unserem Lager oder Auslieferungsstelle auf den Vertragshändler über, es sei denn, der Transport erfolgte mit Transportmitteln der GN Hearing GmbH.
3.Die Faceplates sind vom Labor sofort bei Empfang zu prüfen; etwaige Fehler sind der GN Hearing GmbH unverzüglich schriftlich und per Telefax vorab anzuzeigen.

§7 Abnahme, Abnahmeverzug

1.Der Vertragshändler ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verweigert er die Abnahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. Die GN Hearing GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragshändlers einzulagern.
2.Verweigert der Vertragshändler die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise endgültig oder kommt der Vertrag aus einem vom Vertragshändler zu vertretenden Grund nicht zur Durchführung oder setzt GN Hearing GmbH bei Verzug des Vertragshändlers eine fruchtlose Nachfrist, so kann die GN Hearing GmbH Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Die GN Hearing GmbH ist in diesem Fall berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 20% des nicht zustande gekommenen Teils des Vertragswertes zu berechnen. Die GN Hearing GmbH kann auch in diesen Fällen vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

§8 Rücksendungen

1.Mangelfreie IdO-Geräte werden nur innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Lieferung der Ware durch die GN Hearing GmbH zurückgenommen. In allen anderen Fällen kommt eine Rücknahme mangelfreier Ware nur in Betracht, wenn sie unverzüglich nach Lieferung der Ware vereinbart wird. Rücksendungen und der Austausch von Waren bedürfen aber in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GN Hearing GmbH.
2.Bei Rücksendungen entsprechend §8 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht kein Anspruch auf Zahlungsaufschub für fällige Rechnungsbeträge. Soweit die GN Hearing GmbH Rücksendungen anerkennt, sind das Datum der Rechnung und die Lieferschein-Nummer, aus welcher die Lieferung stammt, anzuführen, da andernfalls eine Gutschrift nicht erfolgen kann. Im übrigen gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Retourenregelung der GN Hearing GmbH.

§9 Garantie

Die GN Hearing GmbH gewährt für die von ihr gelieferten und durch einen zugelassenen Vertragshändler an einen Endverbraucher abgegebenen Produkte eine Herstellergarantie zu Gunsten des Endverbrauchers. Die Herstellergarantie wird auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen gewährt:

1.Die Garantiefrist beträgt zwölf Monate ab Übergabe an den Endverbraucher bzw. max. 15 Monate (bei IdO-Geräten) sowie 18 Monate (bei HdO-Geräten/Faceplates) ab Lieferscheindatum.
2.Umfang und Inhalt der Garantie bestimmen sich nach dem Garantiezertifikat.
3.Die GN Hearing GmbH-Garantie ist nur dann gültig, wenn ein zugelassener Vertragshändler die Garantiekarte beim Kauf vollständig ausgefüllt, mit einem Stempel versehen und unterschrieben hat.
4.Die GN Hearing GmbH-Garantie lässt etwaige gesetzliche oder vertragliche Gewährleistungsansprüche unberührt.
5.Jegliche Garantieansprüche gegenüber der GN Hearing GmbH erlöschen, wenn der Vertragshändler unsachgemäß oder ein unbefugter Dritter ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der GN Hearing GmbH einen Eingriff an dem Gerät vornimmt.

§10 Gewährleistung

1.Ist der Liefergegenstand zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, leistet die GN Hearing GmbH für die von ihr gelieferten fabrikneuen Erzeugnisse Gewähr. Die Gewähr erfolgt in der Weise, dass die GN Hearing GmbH die Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Material- und Herstellungsfehler aufweisen, nach ihrer Wahl kostenlos instandsetzen oder ersetzen. Die Gewährleistungsfrist beträgt vom Tage des Gefahrübergangs an zwölf Monate.
2.Offensichtliche Mängel müssen der GN Hearing GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befanden, einem Beauftragten der GN Hearing GmbH zur Besichtigung bereit zu halten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt die Gewährleistungsansprüche gegenüber der GN Hearing GmbH aus.
3.Jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber GN Hearing GmbH erlöschen, wenn der Vertragshändler unsachgemäß oder ein unbefugter Dritter ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der GN Hearing GmbH einen Eingriff an dem Gerät vornimmt.
4.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragshändlers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Die GN Hearing GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragshändlers.
5.Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
6.Über den Rahmen der in den Absätzen 4 und 5 vorgesehenen Haftung ist die Ersatzpflicht der GN Hearing GmbH, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§11 Reparaturbedingungen (außerhalb der Garantie oder Gewährleistung)

1.Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur gegen Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostenansatzes der GN Hearing GmbH. Kommt der Reparaturauftrag aufgrund eines angeforderten Kostenvoranschlages nicht zustande, stellt die GN Hearing GmbH die entstandenen Bearbeitungskosten in Rechnung.
2.Die Kosten für Ein- und Rücksendungen von Reparaturgeräten sowie die Verpackungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
3.Reparaturmängel müssen schriftlich gegenüber der GN Hearing GmbH gerügt werden und sind nur innerhalb von acht Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort zulässig.

§12 Eigentumsvorbehalt

1.Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum der GN Hearing GmbH bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung, bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Gutschrift des Rechnungsbetrages. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle von der GN Hearing GmbH gelieferten Waren bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus der gesamten Geschäftsbeziehung.
2.Der Vertragshändler ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Vertragshändler dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3.Der Vertragshändler kann die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Ware ist während der Dauer des Eigentumsvorbehalts unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. unerlaubte Handlung, Versicherungsleistungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Vertragshändler bereits jetzt sicherheitshalber in Höhe der Rechnung der GN Hearing GmbH an die GN Hearing GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Die GN Hearing GmbH ist bis zum Widerruf der Weiterveräußerungserlaubnis ermächtigt, die abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung in eigenem Namen einzuziehen. Die GN Hearing GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Vertragshändler seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Die GN Hearing GmbH ist zum Widerruf der Weiterveräußerungserlaubnis berechtigt, wenn der Vertragshändler seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder in Vermögensverfall gerät.
4.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, ist der Vertragshändler verpflichtet, dies der GN Hearing GmbH unverzüglich mitzuteilen und Dritte auf deren Eigentum hinzuweisen.
5.Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Vertragshändler wird stets für die GN Hearing GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die GN Hearing GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6.Wird die Kaufsache mit anderen, der GN Hearing GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die GN Hearing GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Vertragshändlers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Vertragshändler der GN Hearing GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Vertragshändler verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die GN Hearing GmbH.
7.Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragshändlers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die GN Hearing GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragshändlers gegen Dritte zu verlangen, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die GN Hearing GmbH liegt, soweit gesetzlich zulässig, kein Rücktritt vom Vertrag vor.
8.Die GN Hearing GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragshändlers insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der GN Hearing GmbH.

§13 Zahlung

1.Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der GN Hearing GmbH bei Übergabe und ohne Abzug zahlbar.
2.Aufrechnungsrechte stehen den Vertragshändlern nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der GN Hearing GmbH anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht den Vertragshändlern kein Rückbehaltungsrecht zu.

§14 Sonstiges

1.Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der GN Hearing GmbH und dem Vertragshändler gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
3.Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten sind, soweit der Vertragshändler Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz der GN Hearing GmbH Münster, im übrigen der Sitz des Vertragshändlers.